StartseiteSozialversicherungs-Befreiung jetzt möglich

Folgende Personen können wir aus der Sozialversicherungspflicht befreien:

  • Mitarbeitende Familienangehörige
    -Ehegatte
    -Söhne
    -Töchter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Geschäftsführer ohne Anteile
  • Gesellschafter
  • Prokuristen

In 90% der Fälle ist hier eine Befreiung möglich!

Die meisten Betroffenen sind darüber noch nicht informiert.

Seit 2004 haben wir uns auf die Befreiung von der Sozialversicherung spezialisiert.
Gerne helfen wir auch Ihnen hierbei.