StartseiteSozialversicherungs-Befreiung jetzt möglich
Folgende Personen können wir aus der Sozialversicherungspflicht befreien:
- Mitarbeitende Familienangehörige
-Ehegatte
-Söhne
-Töchter - Gesellschafter-Geschäftsführer
- Geschäftsführer ohne Anteile
- Gesellschafter
- Prokuristen
In 90% der Fälle ist hier eine Befreiung möglich!
Die meisten Betroffenen sind darüber noch nicht informiert.
Seit 2004 haben wir uns auf die Befreiung von der Sozialversicherung spezialisiert.
Gerne helfen wir auch Ihnen hierbei.

089 / 898 673 97
- Rufen Sie uns an.
- Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

