Keine Sozial­versicherungs-Pflicht mehr!

Sozial­versicherungs-Befrei­ung ist möglich!

Bern­hardt & Kolle­gen hilft Ihnen, sich von der Sozial­versicherungs­pflicht zu befreien. Auch rück­wir­kend, sodass eine drohende Nach­for­de­rung vermie­den wird. 

Sie wünschen sich mehr Netto vom Brutto?

Möch­ten Sie künf­tige Zahlun­gen in die Sozial­versicherung vermei­den? Unter­neh­mer, Geschäfts­füh­rer und leitende Ange­stellte sind oft nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig und können Zahlun­gen in die Sozi­al­kas­sen vermei­den und statt­des­sen die (besse­ren) priva­ten Möglich­kei­ten der Vorsorge für sich nutzen. Wir beglei­ten die Umset­zung einer solchen Sozial­versicherungs-Befrei­ung.

Sie haben eine drohende Nach­zah­lung?

Haben Sie kürz­lich einen Bescheid mit einer Nach­for­de­rung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen erhal­ten? Dann kontak­tie­ren Sie uns! Wir infor­mie­ren Sie ausführ­lich darüber, welche Rechte und Möglich­kei­ten Sie haben, um sich vor der Sozial­versicherung rück­wir­kend und zukünf­tig zu befreien und helfen Ihnen, diese umzu­set­zen.

Häufige Fragen zur Sozial­versicherungs-Pflicht

Eigent­lich war ich sicher, eine Befrei­ung von der Sozial­versicherung sei nicht möglich…

Aufgrund der gängi­gen Ableh­nungs­pra­xis der Kran­ken­kas­sen bzw. der Renten­ver­si­che­rung Bund, hatten wir Zwei­fel, ob dies gelin­gen könne. Durch Ihre kompe­tente Aufar­bei­tung des Themas und die fundierte Gestal­tung der entschei­dungs­re­le­van­ten Krite­rien, wurde uns inner­halb weni­ger Wochen die Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit von der Kran­ken­kasse bestä­tigt. 

Thomas W. (Steu­er­be­ra­ter)